Dass solche Anfragen zunehmen, hat einen einfachen Grund. Seit es in Deutschland legale Online-Angebote gibt, suchen die Anbieter nach Werbeflächen mit regionalem Bezug. Ein Kreisligaplatz in Bergisch Gladbach oder in Troisdorf ist für sie günstig und erreicht genau die Leute, die am Wochenende Fußball schauen. Für Vereine, deren Kassen nach steigenden Energiekosten und sinkenden Mitgliedsbeiträgen leer sind, kann das ein willkommenes Angebot sein.
Die rechtliche Grundlage
Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag der Länder. Er erlaubt Werbung nur für Anbieter, die eine deutsche Erlaubnis haben. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde in Halle, die alle zugelassenen Anbieter auf einer öffentlichen Liste führt. Wer prüfen will, welche Online Casinos aktuell legal in Deutschland anbieten dürfen, kann sich laut einer Übersicht auf waz.de an der deutschen Lizenz und den Spielerschutzfunktionen orientieren. Für den Verein ist das der erste und wichtigste Check.
Erster Schritt: Hat der Sponsor eine deutsche Erlaubnis?
Ein Anbieter ohne deutsche Lizenz darf in Deutschland nicht werben, auch nicht an einer Bande in der Kreisliga. Wirbt ein Verein trotzdem für ihn, kann das Ärger mit Behörden und dem Verband geben. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Whitelist, bevor überhaupt über Preise gesprochen wird. Seriöse Anbieter nennen ihre Erlaubnis ohnehin von sich aus, und sie haben klare Vorgaben, was auf einer Bande stehen darf.
Jugendschutz: Der heikelste Punkt
Glücksspielwerbung darf sich nicht an Minderjährige richten. Für einen Verein mit vielen Jugendmannschaften ist das ein echtes Problem. Eine Bande, an der jeden Samstag die E-Jugend vorbeiläuft, ist nicht automatisch unzulässig, aber Werbung auf Jugendtrikots, in Jugend-Newslettern oder bei Jugendturnieren ist tabu. Viele Vereine trennen deshalb sauber: Glücksspielsponsoren nur im Seniorenbereich, auf dem Hauptplatz und bei Spielen der ersten Mannschaft.
- Keine Logos auf Trikots oder Trainingsanzügen von Jugendteams
- Keine Werbung in Kanälen, die sich vor allem an Kinder und Jugendliche richten
- Bandenplatzierung: lieber am Hauptplatz als neben dem Kleinfeld, auf dem die Bambinis trainieren
- Hinweise auf Altersgrenze und Hilfsangebote auf Werbeflächen stehen lassen, nicht wegschneiden
Steuern und Gemeinnützigkeit
Einnahmen aus Bandenwerbung sind für gemeinnützige Vereine kein Spendengeld. Sie gehören in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, und ab bestimmten Umsatzgrenzen werden Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig. Bei größeren Verträgen sollte deshalb der Kassierer vorher mit dem Steuerberater sprechen. Die Vereinsberatung des Landessportbunds erklärt auf VIBSS, wie Sponsoring steuerlich einzuordnen ist und welche Vertragsinhalte sinnvoll sind.
Was im Vertrag stehen sollte
Ein Sponsoringvertrag mit einem Glücksspielanbieter sollte eine Klausel enthalten, die den Vertrag beendet, wenn die Lizenz wegfällt. Außerdem sollte geregelt sein, wer für die Gestaltung der Werbung verantwortlich ist und dass gesetzliche Pflichthinweise erhalten bleiben. Kluge Vereine lassen sich zusichern, dass der Sponsor keine Aktionen über den Verein an Mitglieder richtet, etwa Bonuscodes im Vereinsnewsletter. Das schützt vor Streit mit Eltern und mit dem Verband.
Absprache mit Verband und Kommune
Viele Sportplätze gehören nicht dem Verein, sondern der Stadt oder Gemeinde. Dann regelt oft ein Nutzungsvertrag, welche Werbung am Platz hängen darf. Einige Kommunen schließen Glücksspielwerbung auf ihren Anlagen aus, andere verlangen eine Genehmigung. Ein kurzer Anruf beim Sportamt erspart später Ärger. Auch der Fußballverband sollte informiert sein, wenn Werbung auf Trikots erscheint, weil für den Spielbetrieb eigene Vorgaben zur Trikotwerbung gelten.
Die Diskussion im Verein
Nicht jedes Mitglied findet Glücksspielwerbung am eigenen Platz gut. Gerade in Vereinen mit großer Jugendabteilung wird darüber oft hitzig gestritten. Hilfreich ist, die Entscheidung offen zu treffen, etwa auf der Mitgliederversammlung, und die Regeln zum Jugendschutz klar zu benennen. Dass sich ehrliche Diskussionen lohnen, zeigt die Geschichte vieler Vereine am Mittelrhein, etwa die Durchmarsch-Jahre des TV Herkenrath, in denen Sponsoren eine wichtige Rolle spielten.
Alternativen zur Glücksspielwerbung
Wer am Ende entscheidet, auf Glücksspielsponsoren zu verzichten, hat andere Möglichkeiten. Viele Vereine setzen auf Sponsorenpools, in denen mehrere kleinere Firmen aus dem Ort gemeinsam eine Fläche finanzieren. Auch Bandenpatenschaften für einzelne Mitglieder oder Familien funktionieren, vor allem in kleineren Orten. Crowdfunding für konkrete Projekte wie ein neues Flutlicht oder Trikotsätze bringt oft mehr ein als gedacht, weil Spender genau sehen, wofür ihr Geld verwendet wird.
Manche Vereine fahren zweigleisig: Ein Glücksspielsponsor für die erste Mannschaft, ein regionaler Partner für die Jugend. So bleiben die Einnahmen erhalten, und gleichzeitig ist die Jugendarbeit sauber getrennt. Wichtig ist nur, dass diese Trennung im Alltag auch gelebt wird, etwa bei Turnieren und Vereinsfesten, auf denen Kinder und Erwachsene zusammenkommen.
Welche Lösung passt, hängt vom Verein ab. Ein kurzer Austausch mit benachbarten Klubs zeigt oft, was in der Region üblich ist und welche Preise für Banden realistisch sind.
Oft sind Lösungen möglich, die alle Seiten im Verein mittragen können.
Fazit: Erlaubnis prüfen, Jugend schützen, Steuer klären
Bandenwerbung von Glücksspielanbietern ist für Amateurvereine erlaubt, wenn der Sponsor eine deutsche Lizenz hat und der Jugendschutz ernst genommen wird. Wer dazu die steuerliche Seite sauber regelt und den Vertrag mit einer Lizenzklausel absichert, kann das Geld guten Gewissens annehmen. Wer eines davon auslässt, riskiert mehr, als zwei Banden einbringen.